Legislativer Fußabdruck
Ist es möglich, auf dem Vorblatt eines Gesetzentwurfs darüber zu informieren, welche externen Personen (zum Beispiel Lobbyisten, Interessenvertreter, Anwälte usw.), Einfluss auf die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs gehabt haben? Wie handhaben das andere Länder? Hierüber informieren zwei Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.