Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen
Zahlreiche Aussagen zur Bürgerbeteiligung enthält der Entwurf der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/Die Grünen Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021.
Hier einige ausgewählte Aussagen:
Stadtentwicklung ist dann erfolgreich, wenn sie gemeinsam gestaltet wird und auch diejenigen mit einbezieht, die unmittelbar betroffen sind. Mit der gemeinsamen Erarbeitung von Berliner Leitlinien für Beteiligung durch Bürger*innen, Politik und Verwaltung stärkt die Koalition die Strukturen und Prozesse der Bürger*innenbeteiligung. Dabei werden insbesondere die Verfahren ausgebaut, die niedrigschwelliger, flexibler und repräsentativer sind. Im Zentrum steht dabei eine Vorhabenplattform (mein.berlin.de), auf der in Zukunft alle planerischen Vorhaben auf Landes- und Bezirksebene frühzeitig mit einer Projektbeschreibung und alle öffentlichen Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.
Die Koalition wird die Online-Partizipation ausbauen und weiterentwickeln. Dazu wird sie auf Landes- und Bezirksebene Anlaufstellen zur Bürgerbeteiligung schaffen. Die sozialräumlichen Planungskoordinator*innen der Bezirke werden zu Beteiligungsbeauftragten weiterentwickelt.
Zur Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung wird auch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) geprüft. Öffentliche Unternehmen und Träger führen bei Bauvorhaben eine angemessene Bürger*innenbeteiligung durch.
Eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Beteiligung der Menschen ist die Mitbestimmung über die Verteilung der Haushaltsmittel. Die Koalition wird unter Auswertung positiver Beispiele – wie Paris oder Köln – prüfen, ob und inwieweit im Land Berlin weitere Bürger*innenhaushalte eingeführt werden können.
Die Koalition wird die Beteiligung der Berliner*innen auf allen Ebenen stärken und die Transparenz von Entscheidungsprozessen erhöhen.
Die Koalition misst der politischen Partizipation der Bürger*innen große Bedeutung zu. Deshalb stärkt die Koalition die Möglichkeiten der direkten Demokratie. Zudem wird sie neue Formen der Bürger*innenbeteiligung und neue Formate der Kommunikation des Senats mit der Bürger*innengesellschaft nutzen. Die Koalition wird dazu Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung aufstellen, mit Leben füllen und über die Umsetzung dem Abgeordnetenhaus regelmäßig berichten.
Auf der Internetplattform „mein berlin“ werden künftig alle Bürger*innenbeteiligungsprozesse im Land Berlin gebündelt. Zu den Standardfunktionen einer solchen Plattform gehören u.a. die Beteiligung von Bürger*innen bei der Planung von Infrastrukturprojekten, die Evaluierung der Möglichkeiten der direkten Einflussnahme der Berliner*innen auf Landes- und Bezirksebene durch Elemente der direkten Demokratie oder die Sicherung der Mitverantwortung der Einwohner*innen bei der Gestaltung der Stadtquartiere, Mitbestimmung über die Quartiersfonds und nicht zuletzt die Bürger*innenhaushalte.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird weiterentwickelt in Richtung eines Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden.
Die Koalition will nicht nur das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie verbessern sondern auch Verbindlichkeit und Transparenz des Verfahrens erhöhen. Darum wird sie das Abstimmungsgesetz dahingehend ändern, dass ein Volksentscheid zeitgleich mit Wahlen durchgeführt wird, die innerhalb von 8 Monaten nach dem Volksbegehren anstehen, es sei denn, Vertrauenspersonen und Senat einigen sich auf einen anderen Termin. Für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung wird eine Frist eingeführt. Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält das Recht, von den Bezirksämtern die Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften auf Antrag erläutert zu bekommen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht. Ist das Volksbegehren zulässig (d.h. nach Beendigung der 1. und vor Beginn der 2. Stufe), ist die Trägerin in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses anzuhören und erhält ein Recht auf Nachbesserung des Begehrens, dessen Kern jedoch erhalten bleiben muss. Die Koalition prüft, wie einerseits die Möglichkeit für Senat und Abgeordnetenhaus, Steuermittel zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu verwenden, präzisiert werden kann sowie ob und wie andererseits der Initiative ein Teil der nachgewiesenen Kosten erstattet werden kann. Ist ein Gebiet Gegenstand eines als zulässig festgestellten Bürgerbegehrens, so ist eine Entziehung der Zuständigkeit durch den Senat so lange unzulässig, bis ein Bürgerentscheid durchgeführt oder das Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt ist.