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Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie

Inwieweit wird der Ausbau von Windenergie in Deutschland durch Klagen bezw. aufgrund von zivilen und militärischen Belangen der Luftfahrt/-verteidigung blockiert? Dieser Frage geht die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) in einer Branchenumfrage nach.

Mit deutlichem Abstand (werden) die meisten Windräder (198 WEA) durch Umwelt-/Naturschutzvereinigungen beklagt (…). Bei 61 Prozent der erfassten Anlagen ist solch eine Vereinigung eine der klagenden Parteien. Am zweit häufigsten prozessieren Privatpersonen gegen Windturbinen (117 WEA). In 15 Prozent der Fälle beschreiten Bürgerinitiativen den Gerichtsweg. Formaljuristisch muss eine Bürgerinitiative allerdings als Vereinigung iSd § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt sein, um umweltrelevante Behördenentscheidungen gerichtlich überprüfen lassen zu können. Alternativ können einzelne Mitglieder einer Bürgerinitiative aufgrund ihrer subjektiven Betroffenheit antragsbefugt sein. In diesem Sinne wäre streng genommen der Anteil der Klagen von Bürgerinitiativen entweder der Gruppe der anerkannten Umwelt-/Naturschutzverbände oder aber der Gruppe von Privatpersonen zuzuordnen. Nahezu gleichauf liegt der Anteil an Kommunen, die sich gegen den Bau von Windrädern vor Gericht wehren, wobei es hier ganz überwiegend die Gemeinden sind, auf deren Hoheitsgebiet die Anlagen realisiert werden sollen. Ein geringer Anteil der beklagten Anlagen entfällt auf die Bundeswehr, die in der Stichprobe nur bei sechs Anlagen vor Gericht in Erscheinung tritt. Unter den sonstigen Klägern (7 WEA) finden sich konkurrierende Projektierer, der Inhaber der Genehmigung sowie ein örtliches Unternehmen.

Die häufigsten Klagegründe sind im Artenschutz verortet. Bei der Hälfte aller betroffenen Windräder werden Verstöße gegen den Schutz von Vogel- und Fledermausarten geltend gemacht. Allgemeine Artenschutzgründe sind bei einem Viertel der Windräder ein wesentlicher Klagegrund.
(…)
Mehr als 1.000 Anlagen mit 4.800 MW Leistung können derzeit nicht realisiert werden, weil ihnen der Einfluss auf Flugnavigationsanlagen entgegengehalten wird.
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900 Anlagen bzw. 3.600 MW können derzeit aufgrund von verteidigungsspezifischen Restriktionen des Luftraums nicht genehmigt werden. (…) Materiell bilden Tiefflugkorridore für Hubschrauber und Kampfjets (32%) sowie die Radarüberwachung zur Flugsicherung bzw. Luftverteidigung (zusammen 33%) Schwerpunkte, weswegen Windenergieanlagen verhindert werden.

Quelle und mehr dazu: https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Analysen/FA_Wind_Branchenumfrage_beklagte_WEA_Hemmnisse_DVOR_und_Militaer_07-2019.pdf