Gericht erklärt Teile der Bürgerbeteiligungssatzung Gießen für ungültig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat Teile der Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen für ungültig erklärt. Beanstandet wurde, dass die Satzung den Bürgern mehr Beteiligungsrechte einräumt, als die Hessische Gemeindeordnung erlaubt. Dies gilt für die Regelungen zur Bürgerfragestunde, zur Bürgerschaftsversammlung und zum Bürgerantrag.