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Spielregeln zur Bürgerbeteiligung

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Horb (Baden-Württemberg) haben feste Spielregeln für die Bürgerbeteiligung entwickelt.

Regel 1: Bürgerbeteiligung stärkt unsere kommunale Demokratie.
Regel 2: Die Trialogpartner haben klar definierte Zuständigkeiten.
Regel 3: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine Bürgerbeteiligung formlos anregen. Bürgergruppen können einen Antrag stellen.
Regel 4: Ein Kommunikationskonzept zwischen den Trialogpartnern hilft Konflikte zu vermeiden.
Regel 5: Eine Moderation garantiert einen sachlichen, wertschätzenden und integrativen Diskussionsstil.
Regel 6: Eine Checkliste bietet Verfahrenssicherheit.
Regel 7: Niemand wird bevorzugt. Wir laden auch per Zufallsprinzip zur Beteiligung ein.
Regel 8: Wir dokumentieren zeitnah und sorgen so für Transparenz.
Regel 9: Die Ergebnisse dienen dem Gemeinderat als Empfehlung zur Entscheidung.
Regel 10: Wir tragen Konflikte konstruktiv aus.
Regel 11: Wir informieren die Öffentlichkeit regelmäßig über die Beteiligungsergebnisse.
Regel 12: Wir machen auch E-Demokratie möglich.
Regel 13: Bei uns reden Kinder und Jugendliche mit.

Download der Spielregeln hier: https://www.horb.de/ceasy/modules/core/resources/main.php5?view=publish&item=resource&id=12047