Petitionsrecht auf kommunaler Ebene
Über die rechtlichen Regelungen zu kommunalen Petitionen in den verschiedenen deutschen Bundesländern informiert eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestagss.
Die Möglichkeit, Petitionen unmittelbar an Stellen der kommunalen Selbstverwaltung zu richten, ist in 11 der 16 Bundesländer vorgesehen. Die Vorschriften sind auf der Ebene einfachen Landesrechts in den Gemeindeordnungen bzw. in der Kommunalverfassung (Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) enthalten. Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg (mit Ausnahme Bremerhavens) gelten jeweils Landesverfassungen.
Mehr dazu hier: https://www.bundestag.de/blob/535008/5166ca4839158315da44778303ab1b0b/wd-3-193-17-pdf-data.pdf