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Bürgerbeteiligung im Hamburger Koalitionsvertrag

„Wir wollen Hamburg auch künftig gemeinsam gestalten – mit Stadtwerkstätten, Bürger*innendialogen, Stadtteilbeiräten und diversen formellen oder informellen Beteiligungsformaten.“ So lassen sich die Ausführungen im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in Hamburg zusammenfassen. Darüber hinaus wird in einem eigenen Kapitel „Für ein modernes Verständnis von Bürgerbeteiligung an den Entscheidungen der Exekutive“ pladiert.

Hier einige beteiligungsrelevante Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Für besonders bedeutende Stadtentwicklungsprojekte und neue, kreative Beteiligungsformate werden wir die Einrichtung eines Bürger*innenbeteiligungsfonds prüfen, auf den die Bezirke nach Vorlage eines Konzeptes zugreifen können. Grundsätzlich wollen wir die Bezirke auch darin unterstützen, die Beteiligungsverfahren inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

Wir wollen auch Kinder und Jugendliche viel mehr als bisher an der Entwicklung unserer Stadt beteiligen. Digitale Angebote können uns zudem helfen, unsere Beteiligungskultur inklusiver und repräsentativer zu machen, zum Beispiel mittels leichter Sprache und mit Piktogrammen (Bildern). Wir nehmen uns vor, bis zum Ende der Legislatur alle Beteiligungsverfahren inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

Wir wollen Beteiligungsmöglichkeiten ausbauen und werden prüfen, inwieweit dies im Rahmen einer digitale Bürger*innenplattform umgesetzt werden kann, die von unterschiedlichen städtischen Akteur*innen genutzt wird, um Beteiligungsverfahren unbürokratisch durchzuführen und möglichst viele Menschen zu erreichen.

Außerdem soll geprüft werden, inwiefern (eine) App unter Einhaltung des Datenschutzes eine Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen kann, etwa durch das Sammeln von Informationen zu Schwachstellen in der Verkehrsinfrastruktur und Verbesserungsvorschlägen. Ziel soll die Schaffung eines attraktiven „One-Stop-Shops“ für intermodale, umwelt- und klimafreundliche Mobilität sein, über den alle Angebote gebucht werden können.

Nachdem sich das Rechtsinstrument des Transparenzgesetzes anerkanntermaßen bewährt hat und in der letzten Legislaturperiode bereits fortentwickelt wurde, wollen die Koalitionspartner dieses mit einer Verfassungsgarantie absichern und damit auch auf eine höhere Ebene heben. (…) Um weiter Vorreiter im Bereich der Transparenz politischen Handelns zu sein, wollen die Koalitionspartner die transparente Kommunikation in der Frühphase von Gesetzesvorhaben des Senats erhöhen. Auf den Internetseiten der Fachbehörden sollen Referent*innenentwürfe, die in eine Verbändeanhörung gehen, eingestellt werden. Auch die eingehenden Stellungnahmen sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wird der Gedanke des legislativen Fußabdrucks in sachgerechter Weise aufgegriffen. (…) (Auch) wollen die Koalitionspartner den Artikel 56 Hamburgische Verfassung hin zu einem Verfassungsauftrag für eine bürger*innennahe und transparente Verwaltung weiterentwickeln, indem wir die heute etwas aus der Zeit gefallenen Deputationen abschaffen und Hamburg mit einer wirksamen Verfassungsgarantie für das Transparenzgesetz in diesem Bereich bundesweit an die Spitze setzen.

Quelle: https://www.spd-hamburg.de/fileadmin-hamburg/user_upload/Koalitionsvertrag2020.pdf