Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung
Wie die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach dem Baugesetzbuch geregelt ist, beschreibt eine Abhandlung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig nach dem Aufstellungsbeschluss. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Meinung zu dem Plan über Stellungnahmen abzugeben und so auf die Planung Einfluss zu nehmen. Dadurch wird der Dialog zwischen den Bürgern und der Verwaltung gefördert und die Akzeptanz des jeweiligen Bauleitplans gesteigert. Die Stellungnahme durch die Bürger ist zudem während der Auslegung des Bauleitplans möglich. Sämtliche Stellungnahmen sind in die Abwägung der unterschiedlichen Interessen einzubeziehen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB kann die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung ausschließen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist dagegen auch im vereinfachten Verfahren zu beachten. Dabei hat die Gemeinde die Möglichkeit, zwischen der Durchführung der Auslegung und der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme der betroffenen Bürger innerhalb einer angemessenen Frist zu wählen.
Mehr dazu hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/654318/217a519c24ef16ec53d131a2302a5fde/WD-7-116-19-pdf-data.pdf