Bürgerbeteiligung bei der Ausweisung von Nationalparks
Das Projekt Nationalparkrecht der Hochschule Schmalkalden stellt verschiedene Möglichkeiten und Wege dar, Bürger am Verfahren der Ausweisung von Nationalparks zu beteiligen.
Für die Akzeptanz von öffentlichen Großprojekten und Vorhaben im Bereich des Naturschutzes, insbesondere für die Ausweisung von Nationalparks, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unabdingbar. Betroffene Bürger, Träger öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen müssen die Möglichkeit haben, Anregungen und Einwände rechtzeitig vorzubringen, sodass diese frühzeitig berücksichtigt werden können und Unstimmigkeiten vor Ausweisung des Nationalparks gelöst werden können. Ziel ist es, die Akzeptanz des Vorhabens zu steigern und eventuelle Klagen zu vermeiden. Grundlage dafür ist ein transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungsprozess.
Die Rechtsgrundlagen für die Partizipation bei der Ausweisung von Nationalparks finden sich im jeweiligen Landesrecht wieder. Die Beteiligungsmöglichkeiten der verschiedenen Bundesländer sollen im Folgenden verglichen und Verfahrensmuster herausgearbeitet werden. Am Ende soll ein Musterverfahren stehen, das den grundsätzlichen formellen Verfahrensablauf bei der Ausweisung von Nationalparks widerspiegelt. Zuletzt soll das nun erstellte Musterverfahren durch das Hinzufügen von informellen Beteiligungsmöglichkeiten und den Vergleich mit Verfahren für die Ausweisung anderer Großprojekte gewertet und weiter verbessert werden, sodass im Ergebnis die optimalen Verfahrensmuster und Bedingungen vorgestellt werden können, unter denen eine bestmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit möglich ist.
Mehr dazu hier: http://npr.fh-sm.de/NPRVorstellungEinesMusterverfahrensMitBuergerbeteiligung