Beitrag zur EU-Rechtsetzung
Die EU-Kommission informiert auf einer Website über die Möglichkeiten, zum Rechtsetzungsprozess der EU beizutragen.
Die Kommission ist an Ihrer Meinung interessiert und möchte diese in ihre Entscheidungen einbeziehen, wenn sie EU-Rechtsvorschriften erarbeitet oder ändert. Dies ist ein wichtiges Ziel der Agenda für bessere Rechtsetzung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich in die Rechtsetzung einzubringen – von der Vorbereitungsphase über die Vorlage von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften bis hin zur Bewertung der Leistung bestehender Rechtsvorschriften.
Hier geht es zur Informationsseite der EU: http://ec.europa.eu/info/law/contribute-law-making_de
Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. hält das für eine „gute Idee, aber verbesserungswürdig“:
Die Fragebögen der EU-Kommission umfassen oft mehrere Dutzend Seiten. Das schreckt viele Unternehmen ab. Hinzu kommt, dass einige Konsultationen ausschließlich auf Englisch angeboten werden – gerade von kleinen und mittleren Unternehmen sollte die Kommission nicht erwarten, dass sie Mitarbeiter abstellen können, die sich mit langen, englischsprachigen Fragebögen befassen. Manche Konsultationsfragebögen werden zwar nach Veröffentlichung der englischen Fassung in andere Sprachen übersetzt. Doch die Kommission kündigt nicht an, wann die Übersetzungen kommen und welche es sein werden. Die Folge: Die Teilnahme ist gering, das Instrument verliert an Wirksamkeit.
Wiederholt drängt sich der Eindruck auf, die Antworten sollen in eine bestimmte Richtung geleitet werden. Zum Teil werden zu wenige Antwortmöglichkeiten angeboten, zum Teil gibt es nur für eine Antwort ein Freitextfeld mit Raum für eine Erklärung, für die andere nicht. Auch wenn mehrere Antworten zutreffen, kann zuweilen nur ein Feld angekreuzt werden. Teilweise fehlen Fragen, die für die Diskussion offensichtlich wichtig sind. Hinzu kommen technische Probleme wie etwa Befehlsfelder, die nicht funktionieren. Nach Erfahrung des DIHK senken diese Probleme nicht nur die Bereitschaft der Unternehmen zur Beteiligung an Konsultationen, sondern auch den Aussagewert der Auswertung.
Für Verbände, Gewerkschaften und andere Vertreter von Gruppeninteressen stellen sich weitere Probleme: So wird kein Unterschied zwischen einer Interessenvertretung für viele Mitglieder und einer einzelnen Privatperson gemacht – die Kommission misst beiden Eingaben den gleichen Wert bei. Der Aspekt, dass eine Interessenvertretung die Positionen ihrer Mitglieder in einem strukturierten Verfahren bündelt und konsolidiert in die Meinungsbildung einbringt, wird nicht berücksichtigt.
Was auf den ersten Blick gut klingt – nämlich nach einem europaweit angelegten Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozess – wirft auf den zweiten Blick Fragen auf. Die wichtigste: Kann diese Art des Konsultationsprozesses wirklich die Erfahrungen, Meinungen und Interessen der Mehrheit der Betroffenen abbilden? Für Sachverhalte, die vor allem die Wirtschaft betreffen, ist dies fraglich. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu erhöhen, empfiehlt der DIHK, die Konsultationen auf die wesentlichen Fragen zu begrenzen und sie gleichzeitig in allen EU-Amtssprachen zu veröffentlichen. Zudem sollten mehr Freitextfelder angeboten und der technische Support verbessert werden. Und: Die Eingaben von Interessenvertreternsollten stärker als die von Privatpersonen gewichtet werden.