Parlamentarisches Beteiligungsportal in Rheinland-Pfalz
Mit der Einrichtung eines Informations- und Beteiligungsportals beim Landtag Rheinland-Pfalz setzt die dortige Ampel-Koalition eine Ankündigung aus der Koalitonsvereinbarung um. Die Internet-Plattform wird in einem neuen Paragraphen in der Geschäftsordnung des Landtags verankert.
§ 81 a Informations- und Beteiligungsportal
(1) Vorbehaltlich der noch zu schaffenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen richtet der Landtag ein Informations- und Beteiligungsportal ein. Das Informations- und Beteiligungsportal dient dazu, Bürgerinnen und Bürger politische Vorgänge im Landtag näher zu bringen und sie in den noch offenen Gestaltungsprozess einzubeziehen. Zu diesem Zweck werden die wesentlichen Informationen zu dem jeweiligen Vorhaben zusammengestellt, der gegenwärtige Verfahrensstand ausgewiesen und die Abgabe von Diskussionsbeiträgen ermöglicht.
(2) Bei überwiesenen Aufgaben von allgemeinem und aktuellem Interesse kann der federführende Ausschuss die Bürgerinnen und Bürger nach Maßgabe des Absatzes 1 beteiligen. In Bezug auf den Beratungsgegenstand kann der Ausschuss mit konkreten Fragen an die Bürgerinnen und Bürger herantreten. Die im federführenden Ausschuss vertretenen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen können bereits vor der Sitzung des Ausschusses einvernehmlich Entscheidungen im Sinne der Sätze 1 und 2 treffen.
(3) Der Präsident des Landtags stellt Regeln für die Nutzung des Informations- und Beteiligungsportals auf und erlässt Bestimmungen zu Zwecken des Datenschutzes.“
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3120-17.pdf