Überarbeitung der Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt
Wie kann Sachsen-Anhalt die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern stärken? Welche Projekte sollen im Rahmen der humanitären Hilfe künftig gefördert werden? Und wie kann das Land zur Umsetzung der insgesamt 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bis 2030 beitragen? Zu diesen Fragen führt das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt derzeit einen breiten Online-Dialog.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 24. November 2017 (Drucksache 7/2127) die Landesregierung gebeten, die Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2000 zu überarbeiten. Handlungsbedarf besteht insbesondere auf Grund der Verabschiedung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Vereinten Nationen im Jahr 2015.
Laut vorgenanntem Landtagsbeschluss wird ein Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit in der Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im eigenen Land gesehen. Darüber hinaus kann Entwicklungszusammenarbeit auch helfen, nachhaltig Fluchtursachen zu bekämpfen. Dabei spielt die Information über die Aufgaben von Entwicklungszusammenarbeit im Ausland eine wichtige Rolle, um die internationalen Zusammenhänge über die Situation in Deutschland aufzuzeigen.
Hier geht es zur Online-Konsultation: https://mw.sachsen-anhalt.de/?id=57679