Lernende Beteiligungskommunen
„Wie gelingt die Realisierung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung?“ Dieser Frage gehen Raban Daniel Fuhrmann und Moritz Johannes Brunn im eNewsletter des Netzwerks Bürgerbeteiligung Frage nach.
In den letzten Monaten gab es vielfältige Fortschritte in der Entwicklung von Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die kommunale Bürgerbeteiligung. Die »Leitlinien-Sammlung« des Netzwerks Bürgerbeteiligung umfasst mittlerweile annähernd 40 Kommunen, die Regelungen zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung erarbeiten oder bereits erarbeitet haben. In einigen dieser Städte und Gemeinden geht es bereits um die Realisierung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen in der Praxis. Doch wie sieht es konkret aus? Wo zeigen sich die Vorteile? Und: Welche Herausforderungen stellen sich in der praktischen Anwendung der Leitlinien?
Ihr Fazit:
Manche der Leitlinien sehen zum Teil die Erstellung von so genannten Beteiligungskonzepten vor. Das heißt, zu bestimmten Vorhaben oder Projekten, wird ein Konzept entwickelt, wie die Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Einige Leitlinien enthalten hierzu Hilfestellungen, indem sie Beteiligungsmethoden nicht nur aufführen, sondern gleichzeitig aufzeigen, für welchen Zweck welche Methode geeignet ist (vgl. u.a. Stadt Heidelberg 2015, S. 39; Stadt Wolfsburg 2015, S. 34–39). Über die hier aufgeführten Verfahren hinaus herrscht inzwischen allerdings eine wahre Verfahrensfülle, die zum Problem werden kann, wenn man nicht über die geeignete Wege verfügt, das oder die richtigen Verfahren für eine bestimmte Situation auszuwählen (Fuhrmann 25.07.2014).
Entscheidend beim Umgang mit der Verfahrensfülle ist nicht, immer mehr unterschiedliche Verfahren in den Anhängen der Leitlinien aufzuführen, sondern Hilfestellung anzubieten, die Anforderungen eines Vorhabens oder Projekts so zu analysieren, dass die Eignung unterschiedlicher Methoden oder Verfahren damit verglichen werden kann. Hierfür steht die Meta-Matching-Methode zur Verfügung (vgl. Fuhrmann und Brunn 2005; Fuhrmann und Stock 2006).
Insgesamt dreht es sich somit beim Institutionalisierungsanliegen letztlich weder um das Erlassen von Leitlinien/Satzungen noch um das Einrichten von Koordinationsstellen, sondern um die Frage, wer sich denn wie um das Arrangieren der »Co-Produktion von Gemeinwohl« kümmern soll. Ein proaktiveres Rollenverständnis von kommunaler Verwaltung als »Orchestrierer der Stadtgesellschaft« ginge damit einher, denn keiner kennt die Akteure und Befindlichkeiten einer Kommune besser und kann darum die Prozesse und Strukturen dieses übergreifenden Zusammenwirkens besser gestalten als diese. Auch sollte dies nicht ein einmaliger Akt bleiben, sondern ist letztlich nur als Eintreten in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sinnvoll.
Wer also mit Beteiligungsinstitutionalisierung beginnt, der sollte sich auch gleich dem Leitbild einer »Lernenden Kommune« verschreiben. Was angesichts der enormen Herausforderungen insgesamt nicht nur dringend erforderlich ist, sondern hoffentlich auch bald in eine bundes- ja europaweite »Lernende Demokratie« mündet.
Der gesamte Text findet sich hier: http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/fileadmin/Inhalte/PDF-Dokumente/newsletter_beitraege/2_2016/nbb_beitrag_fuhrmann_brunn_160715.pdf