Evaluation von Beteiligungsprozessen in der Stadt Bonn
Die „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ aus dem Jahr 2014 haben Claus-C. Wiegandt und Michael Lobeck evaluiert. Dazu haben sie den Stand der Beteiligungsforschung aufgearbeitet, Praktiken und Erfahrungen mit der bisherigen Bürgerbeteiligung in Bonn sowie in fünf ausgewählten Referenzstädten vorgestellt, sowie Schlussfolgerungen für die zukünftige Beteiligung in Bonn gezogen und Vorschläge für die Evaluierung der Beteiligungspraxis in Bonn unterbreitet.
Mit Blick auf die bisherige Beteiligungspraxis in Bonn empfehlen die Verfasser der Studie
– bei allen beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft die Haltung gegenüber Bürgerbeteiligung immer wieder aufs Neue zu reflektieren und zu einem respektvollen Miteinander unter allen beteiligten Akteuren zu kommen. Dies bedeutet einerseits eine Aufgeschlossenheit gegenüber Beteiligung mit einer Einsicht in die Notwendigkeit und die Möglichkeiten zur Verbesserung von Entscheidungen, gleichzeitig aber auch eine Klarheit über Grenzen der Beteiligung in Entscheidungsprozessen (Erwartungsmanagement) und eine Akzeptanz einmal getroffener politischer Entscheidungen.
– die Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren zu verbessern und die Leitlinien der Beteiligung wie auch die einzelnen Beteiligungsverfahren redaktionell und gestalterisch – analog wie digital – noch übersichtlicher, noch nachvollziehbarer, noch bürgerfreundlicher in der Sprache, noch zielgruppengerechter darzustellen.
– die Repräsentativität der Beteiligung zu erhöhen, also Gruppen stärker einzubinden, die sich seltener in Beteiligungsprozesse einbringen. Dazu können Erfahrungen aus den Referenzstädten genutzt werden, aktiv mit Multiplikatoren zusammenzuarbeiten, die z.B. die Interessen von nicht artikulationsfähigen Minderheiten vertreten.
– ein gutes Handwerk in Beteiligungsverfahren sicherzustellen, d.h. über eine externe bzw. in weniger konfliktträchtigen Fällen auch interne Moderation gelungene Beteiligung zu ermöglichen. Zentral ist ein klares Erwartungsmanagement, um nicht falsche Vorstellungen von Beteiligung zu erzeugen und Enttäuschungen in Beteiligungsverfahren zu vermeiden.
– generell eine fachliche Beteiligung etwa nach dem Baugesetzbuch von einer politischen Diskussion zu trennen, für die neue Möglichkeiten geschaffen werden müssen.Um mit dem Spannungsfeld zwischen zügigen und verlässlichen Entscheidungen einerseits und dem Wunsch nach umfassender Beteiligung andererseits konstruktiv umzugehen zu können, sollten
– die Leitlinien ansprechender gestaltet werden, um deren Lektüre und Verständnis zu erleichtern,
– die Abstimmungen zwischen der zentralen Koordinierungsstelle und den einzelnen Fachämtern verbessert werden, um ein effizienteres Verfahren zu ermöglichen,
– ergänzend zum Beirat in einzelnen Fällen projektspezifische Begleitgruppen eingerichtet werden, die eine angemessene Einbindung fachlich geeigneter und spezifisch betroffener Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. In solchen Projektgruppen, die in einigen untersuchten Referenzstädten ebenfalls temporär gebildet werden, können Ausschussmitglieder und Mitglieder des Beirates beratend mitwirken.
– die Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu den Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung in Stadtentwicklungsprozessen durch die Koordinierungsstelle ausgebaut werden.
– Abschließend wird eine zweistufige, aufeinander aufbauende Vorgehensweise bei der Evaluierung einzelner Vorhaben bzw. der Beteiligungspraxis generell einschließlich der Leitlinien empfohlen. Ergänzt werden sollte eine solche zweistufige Evaluierung durch eine jährliche Bürgerumfrage, die die Einstellung und Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Bürgerbeteiligung erhebt.
Download der Studie hier: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?0–attachments-expandedPanel-content-body-rows-1-cells-2-cell-link&VOLFDNR=5389&refresh=false