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Das Nationale Begleitgremium zur Endlagersuche bittet um Stellungnahmen

Die Suche nach einem Standort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland wird von einem mit Experten und Bürgern besetzten Gremium begleitet – dem Nationalen Begleitgremium. Jetzt bittet das Begleitgremium die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zur bevorstehenden Änderung des Gesetzes zur Auswahl eines Endlagerstandortes.

 

Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung der Auswahl eines Standorts für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle. Eine zentrale Aufgabe des Begleitgremiums ist die begleitende Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren. Das Gremium besteht aus sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt wurden und drei Bürgerinnen und Bürger, die in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt wurden.

Das Begleitgremium wirkt an der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Suche nach einem Endlagerstandort insbesondere für hoch radioaktive Abfälle mit. Es kann die Akten und Unterlagen des Bundesamtes für Kerntechnische Entsorgungssicherheit und der Bundesgesellschaft für Endlagerung einsehen. Bei der Mtwirkung an der Bürgerbeteiligung wird das Gremium demnächst von einem Partizipationsbeauftragten unterstützt. Um Fachfragen besser beurteilen zu können, kann das Begleitgremium Rat von Experten und Gutachtern einholen. In der Regel tagt das Gremium einmal im Monat. Zusätzlich können sich Arbeitsgruppen von Gremiumsmitgliedern zusammentreten.

Mehr zum Begleitgremium hier: http://www.nationales-begleitgremium.de

Bis 20. Januar 2017 können per email Stellungnahmen zur bevorstehenden Änderung des Gesetzes zur Auswahl eines Endlagerstandortes abgegeben werden.

Das Nationale Begleitgremium bereitet eine Bürger/innen-Anhörung zur bevorstehenden Änderung des Gesetzes zur Auswahl eines Endlagerstandortes vor. Das Gremium, das die Standortsuche unabhängig und gemeinwohlorientiert begleitet, hat auf seiner Homepage den Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zur Diskussion gestellt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, dem Gremium per E-Mail ihre Meinung zu dem Gesetzesvorschlag mitzuteilen. Bei einer Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar 2017 in Berlin können alle Interessierten öffentlich zur geplanten Gesetzesanhörung Stellung nehmen. In der Anhörung können schriftliche Stellungnahmen berücksichtigt werden, die das Gremium bis zum 20. Januar erreicht haben.

Mehr dazu hier: http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Pressemitteilung2_Freischalt.html?nn=8550660