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Bundesregierung: Frühere Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften beschlossen, um die Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben von Anfang einzubeziehen.

Künftig wird die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch. Die Raumordnungsverfahren sind den Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) von großen Projekten wie dem Bau von Autobahnen und Schienenstrecken vorgelagert.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Wir wollen die Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben von Anfang an einbeziehen. Mit der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundesverkehrswegeplan haben wir gute Erfahrungen gemacht. Künftig wird auch bei Raumordnungsverfahren die Öffentlichkeit eingebunden. So schaffen wir größtmögliche Transparenz über den Ausbau unserer Verkehrsnetze – von Anfang an.“
Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll im Frühsommer 2017 verkündet werden.

Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/169-dobrindt-raumordnungsgesetz.html?nn=35788