Beteiligungsrechte im Umweltschutz
Welche Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger und für Umweltverbände ergeben sich aus der Aarhus-Konvention? Das beantwortet eine Broschüre von Peter Beyer, Anneke Klasing, Isabelle Charlier, Karl Stracke, Tina Mutert, Daniel Lamfried.
Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen.
Die Aarhus-Konvention setzt einen internationalen Mindeststandard für den Zugang zu Umweltinformationen, für die Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und den Zugang zu gerichtlichen Überprüfungsverfahren. Sie sorgt damit für eine transparente und gesetzmäßige Umweltverwaltung. Diese Broschüre stellt Ihnen die Aarhus-Konvention vor und zeigt Ihnen, welche Rechte Ihnen hierdurch im Umweltschutz zustehen und wie Sie sie ausüben und durchsetzen können. Die Rechte aus der Aarhus-Konvention erleichtern es Ihnen, sich für den Erhalt der Umwelt in öffentliche Entscheidungen einzumischen.
Download hier: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/2018_05_18_uba_fb_aarhuskonvention_bf.pdf