Zufallsauswahl bei der Bürgerbeteiligung
Wie erfolgt die zufällige Auswahl von Teilnehmern für ein Bürgerbeteiligungsverfahren? Das beschreiben Bianca Bendisch und Andreas Kleinsteuber am Beispiel der Auswahl von Bürgervertreter/innen für das Nationale Begleitgremium (NBG) zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfälle.
Ziel dieses Projektes (war), drei Bürgervertreter/innen im NBG durch zufällig ausgewählte Bürger/innen aus ganz Deutschland bis November 2016 zu bestimmen. Kernergebnisse des Projektes sind:
– Auf Basis einer Zufallsstichprobe wurden ca. 69.000 Telefongespräche in ganz Deutschland geführt, 571 Interessent/innen und daraus 123 Teilnehmerzusagen gewonnen.
– 118 Bürger/innen nahmen in vier regionalen Bürgerforen in Hamburg, Leipzig, Düsseldorf und München sowie einem Bürgerforum der jungen Generation in Kassel teil.
– In allen fünf Bürgerforen führten Expert/innen vom Bundesumweltministerium und vom Bundesamt für Strahlenschutz in die Endlagerstandortsuche ein. Vertreter/innen der Endlagerkommission berichteten zudem über ihre persönlichen Erfahrungen aus der Kommissionsarbeit.
– Die Bürger/innen in den Bürgerforen erarbeiteten Empfehlungen für die Arbeit der Bürgervertreter/innen im NBG und wählten in jedem Forum jeweils drei Frauen und drei Männer in ein Beratungsnetzwerk.
– Diese Empfehlungen wurden durch das gewählte 30-köpfige Beratungsnetzwerk am 5. und 6. November 2016 gebündelt und veröffentlicht.
– Das Beratungsnetzwerk hat bei diesem Treffen die drei Bürgervertreter/innen in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit gewählt – darunter eine Frau, einen Mann und eine Vertreterin der jungen Generation.
– Bundesumweltministerin Hendricks hat die drei gewählten Bürgervertreter/innen am 9. November 2016 benannt.
Mehr dazu hier: http://www.dialoggestalter.de/fileadmin/Media/Downloads/Dokumentation_NBG_Endlager.pdf