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Ratsbegehren statt Bürgerbegehren

In Üchtelhausen (Bayern) lehnte der Gemeinderat ein offensichtlich unzulässiges Bürgerbegehren zum Thema Windkraft ab und beschloss stattdessen ein Ratsbürgerentscheid (Ratsbegehren), um dennoch eine Abstimmung zu ermöglichen. Dennoch legte die Bürgerinitiative ein weiteres Bürgerbegehren vor.

Der von der Bürgerinitiative „Windkraft ja, aber mit 10H“ eingereichte Antrag auf ein Bürgerbegehren war sowohl von der Verwaltung als auch von der Rechtsaufsicht im Landratsamt geprüft und als nicht zulässig bewertet worden. Weil aber über 400 Bürger das Begehren unterschrieben hatten, wollte es die Verwaltung nicht bei der Feststellung belassen, dass dieses Begehren unzulässig ist. Sie schlug deshalb vor, anstelle des unzulässigen Bürgerbegehrens ein Ratsbegehren mit folgender klarer Fragestellung zu beschließen: „Soll die Gemeinde Üchtelhausen das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die im Regionalplan im Abschnitt ,Windkraftanlagen‘ enthaltenen Vorbehaltsgebiete WK 58 und WK 59 weiterführen?“

Am Tag nach der Sitzung legte die Bürgerinitiative nun ein zweites Bürgerbegehren vor zu der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Üchtelhausen sämtliche rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen soll, um sicherzustellen, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Abstand zur nächsten Wohnsiedlung auf dem Gebiet der Gemeinde Üchtelhausen vom Zehnfachen der Höhe geplanter Windräder nicht unterschritten wird?“

Bürgermeisterin Birgit Göbhardt erklärte, dass dieses Bürgerbegehren und dessen Begründung formell wesentlich besser ausgearbeitet sei als das erste. Inhaltlich aber sei die Frage des neuen Bürgerbegehrens mit dem beschlossenen Ratsbegehren identisch. Nun muss der Gemeinderat entscheiden, ob er das erneute Bürgerbegehren der Bürgerinitiative zulassen wird und die Bürger ein zweites Mal zur Abstimmung ruft.

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