Forschung/EvaluationKonsultation

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Netzentwicklungsplanung der Stromübertragungsnetze

Wie werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Planungen von Stromnetzen berücksichtigt und inwiefern ist das hierfür vorgesehene Konsultationsverfahren als Beteiligungsformat geeignet? Dieser Frage geht Agnes Harms nach.

Mehrjährige Verzögerungen des Ausbaus der deutschen Stromübertragungsnetze führten 2011 zur Etablierung eines bundesweiten Planungsverfahrens, das u.a. eine Bedarfsplanung mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Konsultationsverfahren vorsieht. In der sogenannten Netzentwicklungsplanung wird die Akzeptanz der ermittelten Verstärkungs- und Neubaumaßnahmen seitens der Öffentlichkeit als wesentliche Voraussetzung des zügigen Netzausbaus gesehen. In dieser Studie wurde daher basierend auf einer qualitativen Analyse des Beteiligungsverfahrens untersucht, inwiefern die Interessen der Öffentlichkeit in die Netzentwicklungsplanung integriert werden können und inwieweit das Konsultationsverfahren als Beteiligungsformat dafür geeignet ist. Darüber hinaus wurden die Auswertungsverfahren der eingebrachten Stellungnahmen sowie Einschränkungen und Chancen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass das Beteiligungsverfahren eine gute Erneuerung im Planungsprozess des Netzausbaus darstellt. Trotz der bemerkenswerten Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung kann das Konsultationsverfahren aufgrund planerischer und gesetzlicher Vorgaben, die die Mitgestaltung der Öffentlichkeit weitestgehend einschränken, aber nur in Verbindung mit weiteren Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten zur Anerkennung der Netzentwicklungsplanung beitragen.

Download hier: https://www.ufu.de/wp-content/uploads/2016/11/UfU-Paper_Agnes_Harms.pdf