Nur geringer zusätzlicher Personalaufwand durch Bürgerbeteiligung
10,45 Personalstellen hat die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg bei den dortigen vier Regierungspräsidien erforderlich gemacht. Das ist das Ergebnis einer Evaluation der VwV durch Kai Masser, Ingo Hamann und Jan Ziekow.
Im Erhebungszeitraum Oktober 2014 bis Dezember 2015 wurden in den vier Regierungspräsidien des Landes 145 Verfahren im Rahmen der Evaluation erfasst. 81 davon im Bereich Straßenbau und 64 im Bereich der Gewässer. Bei rund zwei Dritteln der evaluierten Projekte war das Land Vorhabenträger, sie fielen somit in den unmittelbaren Anwendungsbereich der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung. „Für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in allen vier Regierungspräsidien zusammen 10,45 Personalstellen als erforderlich ermittelt. Damit liegt der tatsächliche Aufwand nur äußert geringfügig über den hierfür bewilligten neun Stellen im Staatshaushaltsplan. Die ursprünglichen Befürchtungen, dass ein enormer Stellenaufwuchs notwendig wird, sind bisher nicht eingetreten“, sagte Staatsrätin Gisela Erler. (…)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien erstellten in den ermittelten Personalstunden beispielsweise Informationsmaterialien, Präsentationen der Vorhaben für Gemeinderäte und Bürgerversammlungen oder organisierten Sitzungen von Projektbeiräten oder Runden Tischen. Etwas mehr als ein Drittel des Aufwands fiel für allgemeine Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten an. „Je nach Verfahren ist der Arbeitsaufwand natürlich sehr unterschiedlich“, so die Staatsrätin. Häufig würden wenige, meist sehr große Projekte den überwiegenden Teil der Personalstunden ausmachen. Für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Breisach wurden beispielsweise 154,4 Stunden pro Monat für die Öffentlichkeitsbeteiligung ermittelt. Für den Neubau der B30 von Ravensburg nach Friedrichshafen 151 Stunden pro Monat. Und für die „Naturnahe Umgestaltung des Neckars beim Freibad in Tübingen“ sind nur 55 Stunden im Jahr angefallen. „Bei vielen Verfahren liegt der Aufwand bei weniger als zehn Stunden im Monat“, sagte die Staatsrätin.
Quelle: https://filstalexpress.de/politik/45159/
Hier die Untersuchung: http://www.foev-speyer.de/files/de/fbpdf/_vti_cnf/InGFA/Abschlussberichte/Zwischenbericht_EvaluationVwV%C3%96ffentlichkeitsbeteiligungBWZwischenbericht2016.pdf