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Jugendpolitische Beiräte in Deutschland und ausgewählten Ländern

Wie ist die politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Form von jugendpolitische Beiräten in Deutschland, Finnland, Belgien, Österreich und Portugal ausgestaltet? Dieser Frage geht eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages nach.

Schon die am 20. November 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (bis auf die USA) unterzeichnet haben, sieht in Art. 12 Abs. 1 – Berücksichtigung des Kindeswillens – vor: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Ergänzend dazu sieht Art. 29 Abs. 1 d) UN-KRK vor, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein soll, „das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in freier Gesellschaft… vorzubereiten“. Auch die Jugendstrategie der Europäischen Union (EU) auf Grundlage der Entschließung des Rates vom 26. November 2018 soll die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben sowie ihr soziales und bürgerschaftliches Engagement in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) fördern. In Deutschland sollen mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung, der bis zum Jahr 2025 als Dialogprozess vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt wird, Empfehlungen für deren politische Beteiligung auf Landes- und Kommunalebene gegeben werden.

Mehr dazu und download hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/973758/a432ac9d966dfc679fb1b3902f007ce2/WD-9-058-23-pdf-data.pdf