Bürgerräte auf nationaler Ebene
Über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren von Bürgerräten in Deutschland, Österreich und Frankreich informiert eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags.
Dieser Sachstand stellt die Einsetzung und Ausgestaltung von Bürgerräten auf nationaler Ebene in Deutschland, Österreich und Frankreich dar. Diese Form der Bürgerbeteiligung wird erst seit relativ kurzer Zeit praktiziert. Durch eine Auswahl ihrer Mitglieder nach dem Zufallsverfahren, welche die tatsächliche Vielfalt der Bevölkerung möglichst ausgewogen abbilden soll, sollen Bürgerräte zur Erarbeitung bürgernaher und breit akzeptierter Vorschläge beitragen. Dabei findet eine Unterstützung durch Vertreter der Wissenschaft statt. Eine rechtlich verbindliche Pflicht zur Umsetzung der Vorschläge besteht durchgängig nicht.
Download hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/899862/7bb4f4833a0f9c90ab736ac3b787bd23/WD-3-061-22-pdf-data.pdf