Aleatorische Demokratie
Für eine Ergänzung von Wahlen und Abstimmungen durch ein ausgelostes Bürgergremium plädieren Bruno S. Frey und Margit Osterloh.
Los- oder Zufallsauswahl können auf verschiedene Weise die repräsentative und direkte Demokratie ergänzen und die Vorherrschaft politischer und wirtschaftlicher Eliten eindämmen. „Zufall“ wird hier im Sinne einer statistischen Wahrscheinlichkeit verwendet. Es hat nichts mit Willkür zu tun, sondern im Gegenteil mit einer strengen mathematischen Gesetzmässigkeit. Zum Beispiel könnte neben Bundestag und Bundesrat eine dritte Kammer mit Hilfe des Loses aus allen Bürgern bestimmt werden. Es könnte dem europäischen Parlament eine zweite Kammer mit ausgelosten Parlamentariern aus den EU-Bürgern hinzugefügt werden. Ein solches „House of Lots“ regt Hubertus Buchstein (2009:445) in Analogie zum britischen „House of Lords“ an. Ségoléne Royal schlug 2006 vor, dass die politisch Verantwortlichen in regelmässigen Abständen Rechenschaft gegenüber Bürgerjurys ablegen sollen, die durch das Los bestimmt werden. Osterloh & Frey (2014) haben für die Corporate Governance eine nach dem Losprinzip gebildete zweite Kammer des Aufsichtrates ins Gespräch gebracht, um Stakeholdern neben Aktionären eine Stimme zu geben. David van Reybrouck (2016) möchte längerfristig sogar Wahlen ganz abschaffen und durch Auslosung ersetzen, ähnlich wie der amerikanische ehemalige Abgeordnete des Staates Vermont, Terry Bouricius (2013). Dieser schlägt ein Zusammenwirken von sechs unterschiedlichen ausgelosten Gremien vor. In Irland wurde jüngst demonstriert, wie eine Kombination von Losverfahren, parlamentarischer und direkter Demokratie bei der Neufassung von Verfassungsartikeln praktisch funktioniert: Ein Komitee aus 66 ausgelosten Bürgern und 34 gewählten Politikern erarbeitete Vorschläge, die anschliessend von den zwei Kammern des Parlamentes und im Mai 2015 per Volksabstimmung angenommen wurden.
Mehr dazu hier: http://www.crema-research.ch/papers/2016-09.pdf