Partizipation im Kontext von Kinder- und Jugendarbeit
Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beschäftigt sich mit der die Umsetzung und Förderung von Beteiligung aus dem Blickwinkel der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Recht auf Partizipation ist ein Menschenrecht. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dies ist unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Baugesetz, im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie in einzelnen Ländergesetzen verbindlich verbrieft. Die Gesetze stellen klar, dass Kinder und Jugendliche Expertinnen und Experten in eigener Sache sind und an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen sind. Kinder und Jugendliche sind Subjekte, die ihre Rechte eigenständig ausüben können.