Kinder- und Jugendbeteiligung in den Brandenburger Kommunen fest verankern
Die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche möchten SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE durch eine Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ausbauen.
Folgender neuer „§18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ soll in die Kommunlverfassung eingefügt werden:
(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte, die ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit entsprechen.
(2) Die Hauptsatzung bestimmt, in welchen Gemeindeangelegenheiten, die ihre Interessen berühren, Kinder und Jugendliche zu beteiligen sind und welche weiteren Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden.
(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.“
Mehr dazu hier: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_7700/7796.pdf