Europäische Bürgerinitiative jetzt schon ab 16 Jahren
Einen Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative hat Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der EU-Kommission, angekündigt. Damit sollen Hindernisse in der bisherigen Verordnung beseitigt werden, die ihre Anwendung einschränken.
Um die Organisation einer Bürgerinitiative zu erleichtern, wird die Kommission enger mit den Organisatoren zusammenarbeiten und die Zulässigkeit ihrer Registrierungsanträge sicherstellen. Sie wird den Organisatoren außerdem ein kostenloses Online-Sammelsystem für die Datenerfassung zur Verfügung stellen, die Möglichkeit bieten, eine Initiative mittels elektronischer Identifizierung (eID) zu unterstützen, und Übersetzungen der Initiativen in alle EU-Sprachen bereitstellen. Um die Unterstützung einer Initiative zu erleichtern, wird die Kommission den Umfang der dafür erforderlichen Daten einschränken; und statt der 13 verschiedenen Formulare, die derzeit aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften verwendet werden, müssen die Organisatoren nur noch zwei verschiedene Formulare für Unterstützungsbekundungen nutzen. Mit dem Vorschlag der Kommission wird auch das Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative von 18 auf 16 Jahre gesenkt, sodass mit einem Mal 10 Millionen neue potenzielle Unterstützer zur Teilnahme aufgefordert sind. Um die Wirksamkeit erfolgreicher Initiativen zu stärken, soll die Weiterbehandlung verbessert und eine fruchtbare Debatte gefördert werden, bevor die Kommission ihre Stellungnahme vorlegt. Die Bürger werden über die Weiterbehandlung der von ihnen unterzeichneten Initiativen informiert, sofern sie dies wünschen.
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3187_de.htm
Die österreichische Zeitung Die Presse ist wenig begeistert:
„Mit viel Pomp und Getöse unter Junckers Vorgänger, José Manuel Barroso, eingeführt, hat die Kommission in den fünf Jahren seither gerade ein Mal zwei Bürgerinitiativen formal angenommen. Doch sowohl die für das Ende von Tierversuchen („Stop Vivisection“) als auch jene für die Einführung eines Grundrechts auf Wasser („Right2Water“) versandeten in der institutionellen Wüste von Anhörungen und schriftlichen Beantwortungen der Kommission. Bewirkt haben sie nichts, und wer heute die Website der Tierversuchsinitiative besucht, findet einen Onlineshop für Sportschuhe. Die Kommission schlägt nun vor, das Mindestalter für Unterzeichner von 18 auf 16 Jahre zu senken, ein gratis Onlinesammelsystem für die Datenerfassung zur Verfügung zu stellen und den Text der Initiativen in allen Unionssprachen zu übersetzen. Doch ob das reicht, bezweifelt sogar Timmermans selbst: „Wird das die Bürgerinitiative retten? Ich bin nicht sicher. Aber wir versuchen es.““
Quelle: http://diepresse.com/home/ausland/eu/5286509/Die-demokratischen-Babyschritte-der-EU
Positiv äußert sich dagegen der Bonner General-Anzeiger:
Die nun vorgelegten Korrekturen sind deshalb gut. Nicht nur deshalb, weil das Alter für Unterstützer gesenkt oder neue Instrumente für die mobile Unterzeichnung von Bürgerbegehren ermöglicht werden, sondern weil die Kommission tatsächlich ihre eigene Position überdacht hat. Sie darf nicht länger als Verhinderer auftreten.
Stattdessen muss sie Bürger unterstützen, wenn sie ein berechtigtes Anliegen auf die Tagesordnung setzen wollen, sich aber im Dschungel der EU-Vorschriften nicht auskennen. Natürlich ist und bleibt das Parlament die Volkskammer dieser Union. Aber trotzdem sollte viel Raum für Vorstöße aus dem Kreis der Wähler bleiben.
Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Mitbestimmen-article3654489.html