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Vorhabendokumentation der Bundesregierung

Manche Kommunen haben Vorhabenlisten, die Bundesregierung eine „Vorhabendokumentation“. Diese stellt eine „Auswahl bedeutsamer Vorhaben der Bundesregierung dar und soll den Ressorts einen Überblick über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik während der Legislaturperiode ermöglichen.

Die Vorhabendokumentation wird von der Bundesregierung nicht veröffentlicht, eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist von der Bundesregierung mit folgenden Gründen abschlägig beschieden worden.

Die Vorhabendokumentation enthält einen umfassenden Überblick über sämtliche von der Bundesregierung geplanten Gesetzesvorhaben und sonstigen Projekte. Sie begleitet den fortlaufenden Beratungsprozess innerhalb der Bundesregierung und wird ständig aktualisiert und angepasst. Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtigte die mit dem Initiativrecht der Bundesregierung untrennbar verbundene „Planungshoheit“ der Bundesregierung. Insbesondere im Hinblick auf die sich in einem frühen Stadium der Entwicklung befindlichen Projekte, wäre eine ungestörte interne Meinungsbildung ohne äußere Einflussnahme gefährdet.

Die Liste steht damit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der gubernativen Willensbildung in politisch sensiblen Sachverhalten. Eine Offenlegung ihrer Inhalte würde folglich weitere Entscheidungsprozesse erheblich erschweren, da künftige Beratungen über die Fortschreibung der Liste nicht mehr unbeeinflusst ablaufen könnten und zumindest auch die Beratungen zu den aufgelisteten Vorhaben und Projekten beeinflusst würden. Dann würde die Vorhabendokumentation ihrer zentralen Funktion als politisches Planungsinstrument der Bundesregierung jedoch nicht mehr gerecht.

Die Vorhabendokumentation ist als Verschlusssache gem. § 2 Abs. 1 der Verschlusssachenanweisung (VSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Eine Aufhebung der VS-Einstufung wurde unter dem Gesichtspunkt der fortdauernden materiellen Geheimhaltungsbedürftigkeit geprüft, im Ergebnis jedoch abgelehnt, weil die· Gründe für die Einstufung weiter fortbestehen : Die Offenlegung der Vorhabendokumentation kann aus den zuvor genannten Gründen (s.u. 1.1.) für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein (§ 3 Nr. 4 VSA).

Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-vorhabendokumentation-bundesregierung/

Allerdings ist die Vorhabendokumentation bereits mehrmals geleakt worden:

Eine Liste von aktuellen Gesetzesvorhaben und Neuregelungen veröffentlicht die Bundesregierung jedoch hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzesvorhaben-und-neuregelungen