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Stadt Gießen lässt Bürgerbeteiligungssatzung inhaltlich prüfen

Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen lässt die vor rund einem Jahr eingeführten neuen Rechte nach der Bürgerbeteiligungsatzung wissenschaftlich unter die Lupe nehmen.

Die Satzung ist hessenweit die erste ihrer Art und steht derzeit auch juristisch auf dem Prüfstand, da das Land Hessen die Satzung beanstandet. Ungeachtet dessen hat Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz nun den nächsten Schritt zur weiteren Entwicklung einer „neuen Beteiligungskultur in Gießen“ vollzogen: Die Satzung und ihre Anwendung sollen nicht juristisch, sondern inhaltlich begutachtet werden. Gutachter wird der Gießener Politikwissenschaftler Prof. Dr. Eike-Christian Hornig sein. Hornig, der eine Junior-Professur für Demokratie- und Demokratisierungsforschung an der Justus-Liebig-Universität innehat, wird zusammen mit Mitarbeiter Jan-Bernd Baumann die Satzung wie deren Anwendung innerhalb der nächsten zwölf Monate bilanzieren.

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