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Nationaler Aktionsplan Open Government Partnership

Für die aktive Mitwirkung Deutschlands in der Open Government Partnership (OGP) setzt sich der „Arbeitskreis OGP“ ein.

Der Arbeitskreis ist ein offener Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftsvertretern und interessierten Einzelpersonen. Im OGP Arbeitskreis sind ExpertInnen aus allen Dimensionen von Open Government vertreten. Die Mitglieder des Arbeitskreises verbindet die gemeinsame Überzeugung, dass eine gestaltende Beteiligung / Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Open Government Partnership einen Kulturwandel zu mehr Offenheit, Transparenz, Bürgerbeteiligung und damit eine Stärkung der repräsentativen Demokratie und ihrer Handlungsfähigkeit zur Folge hat.

Mehr dazu hier: https://opengovpartnership.de/


Der  Arbeitskreis Open Government Partnership Deutschland schlägt für diesen ersten nationalen Aktionsplan im Rahmen der deutschen OGP-Mitgliedschaft Maßnahmen  in acht übergreifenden Handlungsfeldern sowie in 22 ressortbezogenen Themenfeldern vor.

Die in diesen Handlungs- und Themenfeldern zu verfolgenden Ziele haben den Anspruch, ambitioniert  und  messbar  formuliert  zu  sein.  Parallel  dazu  sind  die  folgenden  wichtigen Grundlagen zur Umsetzung der Empfehlungen der Zivilgesellschaft für den ersten nationalen Aktionsplan der Bundesregierung 2017-2019 besonders zu berücksichtigen:

  • Einrichtung von Fachgruppen von Bundes-, Landes-und Kommunalverwaltungen zu den verschiedenen Open Government Themen für den regelmäßigen verwaltungsinternen Austausch und die verwaltungsebenenübergreifende Erschließung des jeweiligen Themenfeldes.
  • Einrichtung eines festen Forums von Verwaltung und Zivilgesellschaft zu den verschiedenen Open Government Themen für den regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Zivilgesellschaft und die konzeptionelle Weiterentwicklung des Themenfeldes.
  • Durchführung von mehreren Collaborative Design-Workshops bis Juni 2018, damit Bürger und weitere relevante Zielgruppen sich in die menschzentrierte Gestaltung von Dienstleistungen und Produkten für offenes Regierungs-und Verwaltungshandeln im Rahmen dieser Themen einbringen können.
  • Beauftragung von Studien zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung zu verschiedenen Open Government Themen bis Dezember 2018, damit der nationale und der internationale Stand von Wissenschaft und Praxis reflektiert, das Gestaltungspotential skizziert und die relevanten Perspektiven für Umsetzungsvorschläge im Rahmen des zweiten Nationalen Aktionsplans bereits vorliegen.
  • Durchführung einer breiten, strukturierten und transparenten Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung eines zweiten Nationalen Aktionsplans Open Government bis zum Juni 2019, um die wirkungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Regierung (Bund, Länder, Kommunen) zu stärken.

Mehr dazu hier: https://opengovpartnership.de/files/2017/03/170323_Zivilgesellschaftliche_Empfehlungen_NAP_OGP.pdf