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Bürgerbeteiligung zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz evaluiert

Details zum Gesetzgebungsverfahren „Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz“ gibt es auf der Projekthomepage:

https://tpp.rlp.de/

Zur Evaluation schreibt die Bertelsmann Stiftung:

Die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren hat Tradition in Deutschland. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Erarbeitung von Gesetzen ist bisher noch Neuland. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in einem Pilotprojekt ein umfangreiches Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz durchgeführt, das am 11. November 2015 vom Landtag beschlossen wurde.
Bei dem Pilotprojekt „Partizipatives Gesetzgebungsverfahren“ wurden Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt, wie eine qualifizierte Bürgerbeteiligung organisiert und die Verzahnung mit dem repräsentativen Gesetzgebungsverfahren gestaltet werden kann, damit eine entscheidungsrelevante Einflussnahme der Bürger auf das Gesetz gelingt. Die Erkenntnisse des Pilotprojektes sollen übertragbar und in anderen Gesetzgebungsverfahren anwendbar sein.
Das informelle Beteiligungsverfahren fand in der Phase zwischen der ersten und der zweiten Befassung des Ministerrats (Kabinett) mit dem Gesetzentwurf statt. Beteiligt wurden Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Zielgruppen.
Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung führte die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unter anderem eine Umfrage unter 750 Rheinland-Pfälzer Bürgerinnen und Bürgern durch und befragte 285 Teilnehmende der Workshops und der Bürgerwerkstatt. Die Erfahrungen aus der Beteiligung zum Transparenzgesetz zeigen einmal mehr, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur Adressaten des landespolitischen Handelns, sondern kreative Akteure sein können. Auch bei komplexen Themen bringen sie sich qualifiziert ein und werden als Experten in eigener Sache ernst genommen.

Weitere Informationen und Materialien zur Evaluation hier: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/vielfaeltige-demokratie-gestalten/projektthemen/pilotprojekte/transparenzgesetz-rheinland-pfalz/


Bereits Anfang 2016 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz in seinem Zweiten Tätigkeitsbericht kurz über den Umgang mit den Ergebnissen aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren berichtet.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wurden die Stellungnahmen und Hinweise ausgewertet und in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Leider war die Bilanz ernüchternd. Nur wenige Vorschläge und Anregungen fanden Eingang in den Gesetzeswortlaut. In der Entwurfsbegründung beschäftigten sich lediglich sieben Seiten mit den Vorschlägen und Änderungswünschen aus dem Beteiligungsverfahren. Die Darstellungen, warum die meisten Vorschläge keinen Eingang in den Gesetzeswortlaut fanden, fiel in den meisten Fällen sehr kurz aus.

Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Taetigkeitsberichte/if_tb02.pdf