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Entscheidung

Bremen: Volksabstimmung zur Wahlperiode der Bürgerschaft

Gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 in Bremen ein Volksentscheid statt.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am 10. Mai 2017 einstimmig beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen darüber abstimmen sollen, ob die Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft von vier auf fünf Jahre verlängert wird. Die Freie Hansestadt Bremen hat als einziges der 16 deutschen Länder eine vierjährige Wahlperiode.
Die dafür notwendige Änderung der Landesverfassung soll nur dann erfolgen, wenn sich die wahlberechtigte Bevölkerung über einen Volksentscheid für die Verlängerung ausspricht. Dieser Volksentscheid findet nun gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 statt.
Stimmen die Wahlberechtigten mehrheitlich mit „Ja“, wird die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert, ein mehrheitliches „Nein“ führt zur Ablehnung des Gesetzesentwurfs. Es würde dann bei der vierjährigen Legislaturperiode im Land Bremen bleiben.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Volksentscheid im Land Bremen:

Quelle: http://www.wahlen.bremen.de/wissenswertes/volksentscheid_2017-14725 (nicht mehr erreichbar)

Der Gesetzentwurf ist abgelehnt. Es haben zwar mindestens ein Fünftel (das heißt 20 %) der Stimmberechtigten dem Gesetzentwurf zugestimmt, die Mehrheit der gültigen Stimmen wurde aber für „Nein“ abgegeben.